Die 9. Einwohnersprechstunde

Am 13.10.2020 habe ich zur 9. Einwohnersprechstunde in diesem Kalenderjahr eingeladen. Drei Einwohner nutzten die Sprechstunde, um mit mir ihre Anliegen zu besprechen. Dabei ging es um den Wunsch, das seit 3 bzw. 12 Jahren gepachtete Erholungsgrundstück zu kaufen. Diesen Gesprächspartnern konnte ich mitteilen, das Stadtvertretung und Verwaltung eine “Richtlinie für den Verkehr von stadteigenen Grundstücken, Gebäuden und baulichen Anlagen” erarbeiten. Durch diese Richtlinie soll z.B. die Bedingungen auch für den Verkauf von Erholungsgrundstücken einheitlicher gestaltet werden. In dem Gespräch habe ich empfohlen, den Beschluss zur Richtlinie abzuwarten. Darüber hinaus ging es auch über die Situation im Garagenkomplex am Papenberg. Hier habe ich anhand der Quelle “Übersicht über die Beendigung von Garagennutzungsverträgen” (letzter Besuch 14.10.2020) die Rechtslage erläutert und empfohlen, sich vor Veränderungen auf jeden Fall mit der Verwaltung in Verbindung zu setzen. Ich habe auch die Gründung eines eingetragenen Vereins durch die Gargennutzer angeregt. Dieser könnte dann die Interessen der Garagennutzer gegenüber der Verwaltung vertreten. Ein gutes Beispiel dafür ist der Garagenverein Waren/West e.V.

Ein weiteres Gespräch drehte sich um unsere Bibliothek. Hier konnte ich meine Gesprächspartnerin über den Fragenkatalog informieren, den ich an die Vorsitzende des Kultur-, Bildungs- und Sozialausschuss mit der Bitte um Befassung gesandt habe.

Folgende Fragen habe ich gestellt:

  • Wie ist die Personalsituation (insbesondere Besetzung Leiterinnenstelle)?
  • Wie hoch ist die Erneuerungsrate des Bestandes?
  • Welche Rolle spielen digitale Angebote in der Bibliothek Workstation zur Recherche, Hörbücher, digitale Spiele, …)? 
  • Warum Ist unserer Bibliothek nicht Verbundteilnehmer der Onleihe Mecklenburg-Vorpommern?
  • Gibt es eine Zusammenarbeit mit der Fachstelle Öffentliche Bibliotheken MV (www.fachstelle-mv.de)?
  • Könnte die Bibliothek auch ein Veranstaltungsort für kleine Veranstaltungen werden (Buchlesungen für verschiedene Altersgruppen, Kleinkunst, …)?
  • Wann wird der Bestand digitalisiert, damit auch Fernausleihe, Verlängerungen der Ausleihe etc. von zu Hause aus möglich wird?
  • Gäbe es u.U. alternative Betreibungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Bürgersaal oder dem Haus des Gastes?
  • Wäre die Gründung eines Fördervereins (nicht Trägerverein) zur Unterstützung des Bildung- und Kommunikationsauftrages der Bibliothek erstrebenswert?

Ich halte Bibliotheken für wichtige Kommunikations- und Bildungsstätten und gebe zu, dass mein letzter Besuch schon sehr lange zurück liegt. Ich bin gespannt auf die Antworten aus dem Ausschuss.

 

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Bürgermeisterwahl 2020

Nun ist diese Wahl Geschichte. Leider haben nur wenige Warenerinnen und Warener, für mich zu wenige (40,4 %), von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. 

Nach einem spannenden Wahlkampf haben sich die Wählenden für den Amtsinhaber Norbert Möller entschieden. Er wird für die nächsten 7 Jahre Chef der Verwaltung sein und damit erster Partner für die Stadtvertretung. Ich wünsche ihm für die vielfältigen Aufgaben Erfolg, viel Gesundheit und Stehvermögen.

Ich bedanke mich bei allen Kandidaten für Ihren Einsatz, für Ihre Ideen für die Entwicklung unserer Stadt. Für die Stadtvertretung sollten die geäußerten Ideen und Vorschläge Anregungen sein. Es gilt aus meiner Sicht nun diese Ideen aufzugreifen, auf Machbarkeit zu prüfen und wenn möglich, die Umsetzung in die Wege zu leiten.

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“Wie digital bist Du?”

Das Land Nordrhein Westfalen hat eine Website unter dem Titel DIGITALCHECK.NRW aufgesetzt und schreibt dazu:

“Der #DigitalCheckNRW ist ein Herzensprojekt der Landesregierung in NRW. Ziel ist es, digitale Teilhabe für alle Bürger*innen zu ermöglichen.

Über den Check könnt Ihr eure eigene Medienkompetenz prüfen und durch passendes Weiterbildungsangebot noch vorhandene Lücken schließen.”

Quelle: https://www.digitalcheck.nrw/, letzter Besuch: 25.09.2020, 19:25 Uhr

Hier besteht die Möglichkeit, die eigenen Kompetenzen in den 6 Kompetenzbereichen zu testen:

” 1. Bedienen & Anwenden (Fähigkeit, Medien sinnvoll einzusetzen)
2. Informieren & Recherchieren (Fähigkeit, die Richtigkeit von Informationen zu beurteilen)
3. Kommunizieren & Kooperieren (Fähigkeit, die Regeln zur sicheren Kommunikation zu beherrschen)
4. Produzieren & Präsentieren (Fähigkeit, digitale Medienprodukte kreativ zu gestalten)
5. Analysieren & Reflektieren (Fähigkeit, sich mit Medienangeboten kritisch auseinanderzusetzen)
6. Problemlösen & Modellieren (Fähigkeit, technische Probleme zu lösen)”

Quelle: https://www.digitalcheck.nrw/ueber-das-projekt, letzter Besuch: 25.09.2020, 19:25 Uhr

Ich habe mich noch nicht getestet, will es aber noch tun.

 

 

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Stichwahl – aber wie?

Am 27.09.2020 ist Stichwahl um das Amt des Bürgermeisters. Aber wie kann das Wahlrecht wahrgenommen werden, wenn die Wahlbenachrichtigung schon im Papiercontainer gelandet ist?

  1. Fall: Wählen am 27.09.2020 mit dem Personalausweis im angestammten Wahllokal
  2. Fall: Wählen im Laufe dieser Woche im Briefwahllokal in der Stadtverwaltung (Zum Amtsbrink 1, Erdgeschoss) unter Vorlage des Personalausweis

Jeder Wahlberechtigte kann also sein Wahlrecht unter Vorlage seines Personalausweises wahrnehmen.

Nutzen Sie dieses Recht. In vielen Ländern werden wir um dieses Recht beneidet.

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Stichwahl am 27.09.2020

Am 27.09.2020 ist Stichwahltag. Alle wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt haben das Recht, den Bürgermeister für die nächsten 7 Jahre zu wählen. Dabei können Sie sich entscheiden zwischen dem Amtsinhaber Herrn Möller und Herrn Schnur.

Die Aufgaben eines Bürgermeisters legt der § 38 der Kommunalverfassung M-V fest. Wer diese Aufgaben in den nächsten 7 Jahren erfüllen soll, liegt in der Hand der Wählenden.

Deshalb, nutzen Sie Ihr Recht und gehen Sie am 27.09.2020 Ihren Bürgermeister wählen.

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Rückblick auf die Einwohnersprechstunde September

Trotz herrlichstem Spätsommerwetter fanden 6 Einwohnerinnen und Einwohner den Weg in meine Sprechstunde in der Stadtverwaltung. In den 5 Gesprächen ging es um veränderte Bedingungen für PKW-Stellplätzen an einem Mehrfamilienhaus, den Kauf einer Fläche  von 10 m² in Eldenholz, es ging um die Ausstattung unserer Bibliothek und um die Sauberkeit an der Badestelle Feißneck, um viele Hinweise zu Heckenschnitt, Beleuchtung, Fahrradverkehr und um die Lautstärke im Umkreis einer gastronomischen Einrichtung.

Nun werde ich mich mit den geschilderten Sachlagen beschäftigen, den Grundstücks- und Finanzausschuss um die Befassung mit dem Flächenkauf, den Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales um die Befassung mit unserer Bibliothek bitten und Amts- und Sachgebietsleiter*innen über den Bürgermeister um Auskünfte und Unterstützung bitten.

Es waren sehr anregende Gespräche, die geprägt von dem Willen waren, unsere Stadt weiter zu entwickeln. Ich danke auf diesem Wege meinen Gesprächspartner*innen für die vielfältigen Hinweise und Anregungen.

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Update: Rückblick auf die 9.Sitzung der Stadtvertretung

Angefügt: Der Bericht von Frau Kleemann.

Die Leitung dieser Sitzung war anstrengend. Nicht so sehr, weil es die letzte Sitzung vor der Bürgermeisterwahl war, sondern viel mehr wegen der pandemiebedingten Sitzordnung, durch die ich nicht alle Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter sehen konnte.
Das die drei anwesenden Kandidaten für die Bürgermeisterwahl die Sitzung nutzen würden, um sich noch einmal darzustellen, habe ich erwartet. Über eine Stunde diskutierten wir über den Antrag “Abwendung der Umsetzung einer Maßnahme aus dem gültigen Lärmaktionsplan (LAP) auf der Ortsdurchfahrt Bundesstraße 192”. Dabei wurden vor allem bereits bekannte und vielfach wiederholte Argumente ausgetauscht. Einen direkten Einfluss hat die Stadtvertretung auf die Gestaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung jedoch nicht, da dieses eine Aufgabe des Bürgermeisters ist. Geregelt sind die Bedingungen für den Eingriff in den fließenden Verkehr im § 45 der StVO. Dazu habe ich einen Text der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages mit dem Titel “Verkehrseinschränkungen auf übergeordneten Straßen und Ortsdurchfahrten” gefunden. In diesem heißt es “Straßenverkehrsbehörden sind als besondere Ordnungsbehörden regelmäßig auf der Kreisebene angesiedelt”. Bei uns ist diese Aufgaben auf den Bürgermeister übertragen worden.
Beschlossen wurde der Vertrag für das Müritzfest 2021-2023. Alle 5 der anderen Beschlüsse bezogen sich auf Bauvorhaben. Diese wurden meist einstimmig beschlossen. Das zeigt, dass die Stadtvertretung Der Entwicklung der Stadt durch Umsetzung von Bauvorhaben sehr positiv gegenüber steht.
In dieser Sitzung hatten wir Gäste, die dem Verlauf des öffentlichen Teils interessiert folgten. In der Einwohnerfragestunde gab es nur eine Frage, die zuvor schriftlich gestellt wurde. Die Antwort hat der Fragende bereits erhalten.

Eine der Gäste hat in “Wir sind Müritzer” Ihre Sicht auf die 9. Sitzung der Stadtvertretung aufgeschrieben.

Hier der Bericht von Regina Cleemann

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Den Bürgermeister wählen

Am kommenden Sonntag ist Wahltag. Alle wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt haben das Recht, den Bürgermeister für die nächsten 7 Jahre zu wählen. Die Aufgaben eines Bürgermeisters legt der § 38 der Kommunalverfassung M-V fest. Wer diese Aufgaben in den nächsten 7 Jahren erfüllen soll, liegt in der Hand der Wählenden.

Deshalb, nutzen Sie Ihre Recht und gehen Sie am 13.09.2020 Ihren Bürgermeister wählen.

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Herzlichen Dank

Ich möchte mich sehr herzlich bei allen bedanken, die mir zu meinem 65. Geburtstag gratuliert haben. Diese Anteilnahme und Wertschätzung bedeuteten mir viel und geben Kraft für das neue Lebensjahr mit vielen Höhepunkten und dem Übergang in einen neuen Lebensabschnitt.

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Die Spenden des Präsidenten der Stadtvertretung

Für die Tätigkeit im Ehrenamt des Präsidenten der Stadtvertretung erhalte ich eine Aufwandsentschädigung. Einen Teil davon spende ich jeden Monat für Vereine, die in der Stadt wirksam sind. Im Jahr 2020 habe ich folgende Spenden getätigt.

Datum Betrag Empfänger
08.01.2020 200,00 € CCW e.V.
21.02.2020 200,00 € SKV Müritz e.V. 
02.03.2020 200,00 € ESV Waren (Müritz)
03.04.2020 200,00 € ESV Waren (Müritz)
04.05.2020 200,00 € Warener Tafel
16.06.2020 200,00 € Förderverein der Kreismusikschule
03.07.2020 200,00 € THW Jugend e.V.
31.07.2020 200,00 € FÖRDERVEREIN KIRCHENMUSIK WAREN – ST. GEORGEN e.V.
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