Stichwahl – aber wie?

Am 27.09.2020 ist Stichwahl um das Amt des Bürgermeisters. Aber wie kann das Wahlrecht wahrgenommen werden, wenn die Wahlbenachrichtigung schon im Papiercontainer gelandet ist?

  1. Fall: Wählen am 27.09.2020 mit dem Personalausweis im angestammten Wahllokal
  2. Fall: Wählen im Laufe dieser Woche im Briefwahllokal in der Stadtverwaltung (Zum Amtsbrink 1, Erdgeschoss) unter Vorlage des Personalausweis

Jeder Wahlberechtigte kann also sein Wahlrecht unter Vorlage seines Personalausweises wahrnehmen.

Nutzen Sie dieses Recht. In vielen Ländern werden wir um dieses Recht beneidet.

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