Stichwahl – aber wie?

Am 27.09.2020 ist Stichwahl um das Amt des Bürgermeisters. Aber wie kann das Wahlrecht wahrgenommen werden, wenn die Wahlbenachrichtigung schon im Papiercontainer gelandet ist?

  1. Fall: Wählen am 27.09.2020 mit dem Personalausweis im angestammten Wahllokal
  2. Fall: Wählen im Laufe dieser Woche im Briefwahllokal in der Stadtverwaltung (Zum Amtsbrink 1, Erdgeschoss) unter Vorlage des Personalausweis

Jeder Wahlberechtigte kann also sein Wahlrecht unter Vorlage seines Personalausweises wahrnehmen.

Nutzen Sie dieses Recht. In vielen Ländern werden wir um dieses Recht beneidet.

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Stichwahl am 27.09.2020

Am 27.09.2020 ist Stichwahltag. Alle wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt haben das Recht, den Bürgermeister für die nächsten 7 Jahre zu wählen. Dabei können Sie sich entscheiden zwischen dem Amtsinhaber Herrn Möller und Herrn Schnur.

Die Aufgaben eines Bürgermeisters legt der § 38 der Kommunalverfassung M-V fest. Wer diese Aufgaben in den nächsten 7 Jahren erfüllen soll, liegt in der Hand der Wählenden.

Deshalb, nutzen Sie Ihr Recht und gehen Sie am 27.09.2020 Ihren Bürgermeister wählen.

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