Sprechstunden des Präsidenten der Stadtvertretung im 2. Halbjahr

Die Sprechstunden sollen wieder das direkte Gespräch zwischen Einwohnerinnen und Einwohner und mir ermöglichen. Deshalb werde ich die Termine (je nach Pandemielage) wieder in der dritten Etage der Stadtverwaltung zu folgenden Terminen anbieten:

18. August
15. September
13. Oktober
17. November
15. Dezember

In der Zeit ab 17 Uhr werde ich Sie erwarten.

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Sommerpause 2020 ist beendet

Mit den Sitzungen des Umweltausschusses, des Kultur-, Bildungs- und Sozialausschusses und des Finanz- und Grundstücksausschusses in dieser Woche wird die parlamentarische Arbeit der Stadtvertretung nach der Sommerpause fortgesetzt. Auf den Tagesordnungen der Ausschüsse stehen wichtige Themen. Diese Beratungen finden im JOO! statt. In der nächsten Woche tagen der Stadtentwicklungsausschuss und der Hauptausschuss in der Dethloffschule im Kirschenweg. Alle Ausschusssitzungen sind öffentlich, so dass sich Interessierte vor Ort und direkt informieren können. In allen Ausschusssitzungen gibt es auch eine Einwohnerfragestunde.  

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Gedenken an das Ende des Zweiten Weltkrieges am 08.05.2020

Es ist eine Jahrzehnte gelebte Tradition in Waren (Müritz) am 08. Mai der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht und damit des Endes des Zweiten Weltkrieges in Europa und der Befreiung vom Nationalsozialismus zu gedenken. Dabei gedenken viele der am Warener Stüde beigesetzten sowjetischen Soldaten.
Am Tag der 75. Wiederkehr der Befreiung vom Faschismus, am 08.05.2020 wird diese Tradition anders sein, so wie unser Leben seit Wochen anders ist.
Auf Initiative der Fraktion der Partei DIE LINKE. vom September 2019, der sich die Stadtvertretung mehrheitlich angeschlossen hat, wurden die Namen der beigesetzten Sowjetsoldaten auf einer Bronzetafel wieder sichtbar gemacht und die Gedenkstätte um einen Stein mit dieser Tafel ergänzt.
In Absprache mit dem Bürgermeister und dem Vorsitzenden des Bunds der Antifaschisten wird das Gedenken eine andere Form haben.
Die Enthüllung dieses Steins wird ein reiner Pressetermin sein.

Ich rufe alle Warenerinnen und Warener auf, den Tag zu nutzen um an der Gedenkstätte während des ganzen Tages der Beigesetzten und aller Opfer des 2. Weltkrieges zu gedenken und Blumen nieder zu legen. Setzen Sie damit ein Zeichen gegen Krieg und Faschismus, gegen Ausgrenzung, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit. Setzen Sie ein Zeichen für eine friedliche Welt.
“Das nie eine Mutter mehr ihren Sohn beweint” (Johannes R. Becher)

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Auch die Einwohnersprechstunde am 12.05.2020 wird eine Telefonsprechstunde

Am 12.05.2020 ist die nächste Einwohnersprechstunde geplant. Um Ansteckungsketten nicht entstehen zu lassen, findet diese Sprechstunde wieder als  Telefonsprechstunde statt. In der Zeit von 17 bis 18 Uhr werde ich Ihre Anrufe unter der Nummer 03991 732990 erwarten. Ich werde für diese Zeit 2 Telefonapparate auf die Nummer 03991 732990 schalten, damit möglichst jeder, der mich erreichen will, mich auch erreicht.

Die Telefonnummer 03991 732990 steht für Gespräche mit mir immer zur Verfügung. Da ich Zurzeit im Homeoffice arbeitet, bin ich auch gut erreichbar. Es sei denn, ich bin in einer Telefon- oder Webkonferenz. In “normalen” Zeiten erreichen Sie aber höchstwahrscheinlich nur den Anrufbeantworter. Trauen Sie sich, ich rufe bestimmt zurück.

Am 15.05.2020 in der Zeit von 17 bis 18 Uhr werden Sie nicht zum Anrufbeantworter geleitet. In dieser Zeit erwarte ich Ihren Anruf als Ersatz für die Einwohnersprechstunde in der Stadtverwaltung.

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Coronapandemie und parlamentarische Arbeit in der Stadt Waren (Müritz)

Ich könnte den Beitrag auch überschreiben mit “Lernen mit Corona”. In der SARS-Cov-2-BekämpfV der Landesregierung vom 17.03.2020 wurden im §6 Zusammenkünfte untersagt. Deshalb wurde entschieden die Ausschusssitzungen im März und April nicht durchzuführen. Dadurch entfielen 5 Ausschusssitzungen, jeweils 1 des Stadtentwicklungsausschusses, Umweltausschusses, des Kultur-, Bildung- und Sozialausschusses, des Finanz und Grundstücksausschuss und des Rechnungsprüfungsausschusses. Auch in der SARS-Cov-2-BekämpfV II vom 21.03.2020 gab es bezgl. von Zusammenkünften keine Änderung. Deshalb wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 02.04.2020 u.a. die Nutzung von Sitzungen im Umlaufverfahren diskutiert und mehrheitlich befürwortet. 

Aufgrund dieser Befürwortung habe ich als Präsident der Stadtvertretung eine Sitzung im Umlaufverfahren angesetzt und in der Tagesordnung Punkte festgelegt, die aus meiner Sicht für eine Entscheidung im Umlaufverfahren geeignet sind. Auch diese wurden in der Hauptausschusssitzung am 02.04.2020 besprochen und mehrheitlich befürwortet. Die Ladung ist termingerecht erfolgt und alle Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter haben nun die Möglichkeit, abzustimmen. Abstimmen heißt diesmal die Frage zu beantworten, ob der Tagesordnungspunkt für das Umlaufverfahren geeignet erscheint UND die Entscheidung dem Beschlussvorschlag zuzustimmen, ihn abzulehnen oder sich der Stimme zu enthalten.

Dieses Verfahren eignet sich nicht für jede Entscheidung.

In der Anti-Corona-VO MV vom 17.04.2020 heißt es:
“(1) Sitzungen kommunaler Vertretungen und sonstiger kommunaler Gremien sind auf das absolut notwendige, unaufschiebbare Maß zu beschränken. …”

In der informellen Gesprächsrunde im virtuellen Raum am 21.04.2020 ging es u.a. auch um die Frage, wann wir wieder Präsenzsitzungen der Ausschüsse und der Stadtvertretung durchführen können. 

Ich werde, wenn die Krisenbedingungen sich nicht dramatisch verändern und die Verordnungslage es zulässt, für die erste Dekade im Mai eine außerordentliche Stadtvertretersitzung im Umlaufverfahren einberufen, mit (bisher) nur dem Tagesordnungspunkt “Aufhebung des Grundsatzbeschlusses zur Durchführung von Sitzungen im Umlaufverfahren”.

Wenn dieser Beschluss mehrheitlich bestätigt wird, können dann die Sitzungen der Ausschüsse und der Stadtvertretung unter Beachtung der hygienischen Maßnahmen wieder in Präsenz durchgeführt werden. Dabei ist auch zu beachten, das die Vorgaben zur Personenzahl eingehalten werden. Fast alles ist dabei vorhersehbar – nur nicht die Anzahl der Pressevertreter und der Besucher.

Nach meiner Kenntnis haben sich die Fraktionen auf unterschiedlichen Wegen getroffen und die Stadtvertretersitzung im Umlaufverfahren vorbereitet. Die CDUFDP/MUG mit Telefonkonferenzen und Messenger-Gruppen, die SPD im Rathaussaal, Die Linke. in einem virtuellen Raum, die Fraktion B90/Grüne trifft sich ebenfalls im Ratssaal. Damit sind grundlegende demokratische Gepflogenheiten gegeben. Auch die Öffentlichkeit kann sich einbeziehen und zwar über die E-Mail-Domain @stadtvertretung.de. Die Adressen finden Interessierte hier: http://www.waren-mueritz.de/de/stadtpolitik-gremien/fraktionen-und-ausschuesse/ 

Auch die Beschlüsse im Umlaufverfahren können gelesen werden: https://ris.waren-mueritz.de/bi und damit kann auch jeder in Mail-Austausch mit “seinem” Stadtvertreter, “seiner” Stadtvertreterin treten.

“Lernen mit Corona”
Es gibt in dieser Zeit wohl kaum jemanden, der nicht lernt. Lernt auf hygienische Maßnahmen zu achten, neue technische Welten kennen lernt, bisher wenig genutzte Formen der Demokratie zu nutzen und nicht zuletzt lernt, wie man und frau eine Maske im ÖPNV, im Einzelhandel und vielleicht auch in der Öffentlichkeit trägt … Damit möglichst alle gesund bleiben.

Quelle der Verordnungen: Mecklenburg-Vorpommern COVID-19 Rechtsakte

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Informelles Gesprächsangebot zur Vorbereitung der Stadt­vertreter­versamm­lung im Umlauf­verfahren

Eine Stadtvertretersitzung im Umlaufverfahren hat es in Waren (Müritz) meiner Kenntnis nach noch nie gegeben. Um im Vorfeld der Sitzung eventuell bestehende Fragen im Austausch miteinander klären zu können, habe ich ein Gesprächsangebot  in einem virtuellen Raum den Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern und der Verwaltung unterbreitet. 

Heute um 18:00 Uhr trafen sich einige Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter, der Bürgermeister und 2 seiner Amtsleiter zu diesem Austausch. Genutzt wurden PC und Smartphones, aber auch die Einwahl per Telefon. Die Verständigung klappte gut und sehen konnten wir uns auch.

Die von mir angedachten Fragen zum informellen Austausch
– Was ist ein Umlaufverfahren?
– Wie erfolgt die Abstimmung im Umlaufverfahren?
– sonstige Bedarfe zum Austausch
stellten nicht den Schwerpunkt der ca. 45 Minuten dar. Viel mehr ging es um Überlegungen, wann und wie wir die Präsenzsitzungen der Ausschüsse wieder aufnehmen können. Die entsprechend großen Räume für die Beratungen in den Ausschüssen stehen zur Verfügung. 

Themen, die nicht für das Umlaufverfahren geeignet sind, wie die Ausschreibung der inneren Erschließung (z.B Straßenbau) auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs, die Fortsetzung des B-Plan 24a (Wohngebiet am/unterhalb des Papenberges), die Vergabe des Müritzfestes ab dem Jahr 2021, das Umgehen mit dem Projekt “Müritz rundum” und vieles mehr bedürfen der Diskussion in den Gremien.

Fazit war, dass wir versuchen werden, unter Einhaltung aller hygienischen Erfordernisse, ab Mai die Ausschüsse wieder in Präsenz beraten zu lassen. Das ist eine Überlegung aus heutiger Sicht – keiner weiß, wie sich die Pandemie in den nächsten Tagen entwickeln wird.

Ich bedanke mich bei allen, die mein Angebot zu diesem informellen Gespräch im virtuellen Raum angenommen haben. Es war ein anregender Austausch.

PS: Ich bedaure, dass ich keinen Screenshot von diesem Austausch angefertigt habe. Vielleicht ergibt sich ja noch einmal die Gelegenheit – auch ohne Pandemie.

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Einwohnertelefon­sprech­stunde wurde gut angenommen

Meine 9. Einwohnersprechstunde war die zweite, die ich als Telefonsprechstunde durchführen musste. Dadurch wurde Infektionsketten vermieden. 5 Gesprächspartner und Gesprächspartnerinnen haben mich telefonisch erreicht, die ersten bereits um 16:44 Uhr. In 2 Gesprächen ging es um Unstimmigkeiten mit den Nachbarn. Das sind Probleme, die ich nur schwer beeinflussen kann. Hier habe ich zum einen den Austausch mit der WOGEWA als Vermieterin und zum anderen den Austausch mit dem Ordnungsamt gesucht und erfahren, dass beide Ereignisse bekannt und in Bearbeitung sind. Manchmal hilft ja auch schon das Zuhören.

In einem Gespräch sprach eine Einwohnerin zum zweiten mal ein Problem an, welches sie bewegt, für das ich aber keine Lösung habe. In der Nähe ihres Grundstücks stehen drei Anhornbäume. Diese werfen bekannter Maßen ihre Samen (die Nasen ;-) ) in großen Mengen ab. Verstopfte Regenrinnen und in jedem Frühjahr ein “Ahornteppich” auf dem Grundstück sind die Folgen. Das ist für die Einwohnerin im höheren Alter kein Grund zur Freude. Was tun? Die Ahornbäume zurückschneiden wie ich das bereits bei Linden gesehen habe? Keine gute Idee, sagte mir der Sachgebietsleiter Umwelt/Forsten/Friedhofsverwaltung. Hat jemand eine Idee, jenseits einer Fällung – die kommt nicht in Frage.

Und es gab auch wieder Lob. In diesem Fall für die Planung und Gestaltung des “Schwarzen Weges” vom Bahnhof zum Postgebäude. Dem kann ich nur zustimmen!
Dann aber wurde der Stadtbus angesprochen. Die Haltestelle Ellernbruch hat weder Bank noch ein Häuschen, der Verkehr ist ausgedünnt. Vor allem der Bus gegen 10 Uhr in Richtung Waren/West fehlt.
Kritisiert wurde auch die seit langem bestehende Regelung, dass in der Unterführung zwischen Güstrower und Friedensstraße nur der Mittelaufzug für jedermann und -frau nutzbar ist. Sicher gab es mal gute Gründe für diese Regelung. Bestehen diese immer noch oder kann man zu benutzerfreundlicheren Regeln kommen? Das muss im Umweltausschuss diskutiert werden – wohl aber erst, wenn die gegenwärtige Ausnahmesituation beendet sein wird.  

Alle Angelegenheiten sind mit der Verwaltung thematisiert und in der Bearbeitung.

Auch die Angelegenheit aus der letzten Einwohnersprechstunde ist in Bearbeitung. Die Verkehrsrechtliche Anordnung zur Entfernung eines Verkehrsschildes ist erlassen. Nur die Schilder müssen noch entfernt werden, dann können die Anwohner auf dem wassergebundenen Fußweg ganztägig parken. Eine Anfrage zu Gräben vom Buchenweg in den Tiefwarensee wird sich mit der Realisierung  des B-Plan 69 “Neugestaltung des altes Bahnbetriebswerksgelände” klären. Der Graben wird umverlegt.

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Auch die Einwohnersprechstunde am 14.04.2020 wird eine Telefonsprechstunde

Am 14.04.2020 ist die nächste Einwohnersprechstunde geplant. Um Ansteckungsketten nicht entstehen zu lassen, findet diese Sprechstunde wieder als  Telefonsprechstunde statt. In der Zeit von 17 bis 18 Uhr werde ich Ihre Anrufe unter der Nummer 03991 732990 erwarten. Ich werde für diese Zeit 2 Telefonapparate auf die Nummer 03991 732990 schalten, damit möglichst jeder, der mich erreichen will, mich auch erreicht.

Die Telefonnummer 03991 732990 steht für Gespräche mit mir immer zur Verfügung. Da ich Zurzeit im Homeoffice arbeitet, bin ich auch gut erreichbar. Es sei denn ich bin in einer Telefon- oder Webkonferenz. In “normalen” Zeiten erreichen Sie aber höchstwahrscheinlich nur den Anrufbeantworter. Trauen Sie sich, ich rufe bestimmt zurück.

Am 14.04.2020 in der Zeit von 17 bis 18 Uhr werden Sie nicht zum Anrufbeantworter geleitet. In dieser Zeit erwarte ich Ihren Anruf als Ersatz für die Einwohnersprechstunde in der Stadtverwaltung.

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Hauptausschusssitzung am 31.03.2020 vertagt

Eigentlich wollte sich der Hauptausschuss der Warener Stadtvertretung morgen mit der Härtefallförderrichtlinie befassen und diese und das dazugehörige Antragsformular sicher auch beschließen. Die Fraktionen haben sich auf Grundlage einer sehr guten Vorarbeit durch Herrn Schnur intensiv mit der Vorlage und dem Antragsformular beschäftigt und dabei eine große Einigkeit bewiesen. Für das Antragsformular gab es auch einen Entwurf für ein Webformular.

Dann aber kamen Hinweise aus dem Rechts- und Kommunalaufsichtsamt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehen rechtliche Probleme bei der Einrichtung eines städtischen Härtefallfonds. Insbesondere monieren Sie 

  • eventuell vorliegende Mitwirkungsverbote einige Hauptausschussmitglieder. Der Hauptausschuss hat mit deutlicher Mehrheit ein Mitwirkungsverbot der Unternehmer im Hauptausschuss verneint.
  • einen Verstoß gegen das EU-Beihilferecht durch die Vergabe von Mitteln an Firmen

und

  • es wird eine rechtliche Würdigung der Zulässigkeit des geplanten Härtefallfonds für betroffenen Unternehmer der Stadt unverzüglich erwartet

Zu diesen drei Punkte muss die Verwaltung Stellung beziehen und die Beschlüsse des Hauptausschusses vom 26.03.2020 bei der Kommunalaufsicht einreichen.

Darf eine Krise das geltende Recht aushebeln? Ganz sicher nicht. Aber in Krisenzeiten sollte man das geltende Recht weitestgehend im Interesse der Unterstützung von unverschuldet in Not geratenen Menschen, Vereinen und Verbänden und Firmen auslegen.

Nicht alle durch die Krise entstandene Notstände sind durch die umfangreichen Hilfsmaßnahmen von Bund und Ländern aus meiner Sicht abgedeckt. Wo werden Eltern unterstützt bei denen Einer im Krankenhaus arbeitet und der Andere seine Überstunden und Urlaubstage (es kommen ja auch noch die KITA-Ferien) verbraucht hat? Wo findenden Studierende Unterstützung die ihr Studium ohne Bafög mit Jobs im Geringverdienst finanziert haben?

Hier will die Stadt Waren (Müritz), und ich meine hier die Stadtvertretung und die Verwaltung, unterstützen. Ich hoffe, dass die entsprechenden Beschlüsse bald gefasst werden können.     

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Der Hauptausschuss tagt in der Krise

Es war schon ein wunderlicher Anblick, der sich uns Mitgliedern des Hauptausschusses bei Betreten des Multimediasaals der Dethloffschule bot. In weitem Abstand standen die Tische, an denen jeweils eine Person platziert wurde.

Das war aber an diesem Abend auch schon der weiteste Abstand zwischen den Teilnehmern. In der Sache waren sich alle einig.

WIR WOLLEN HELFEN!

Doch wie bekommt man das als Kommune rechtskonform hin?

Das Aufsichtsgremium für die Stadt, das Rechts- und Kommunalaufsichtsamt des Landkreises, schreibt an den Bürgermeister folgendes:

“… Die vorstehend zitierten Hinweisen des Ministeriums für Inneres und Europa bekräftigen und bestätigen meine, Ihnen in meinen Stellungnahmen mit Nachdruck geäußerten rechtsaufsichtlichen Bedenken zur Zulässigkeit des geplanten Covid-19-Hilfsfonds der Stadt Waren (Müritz) bezüglich unterstützender Maßnahmen für durch die Krise in Notlage geratener Bereiche der privaten Wirtschaft etc., zu damit in Verbindung stehenden geplanten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie zu  Rückerstattungen geleisteter Ausgleichsbeträge an Ausgleichsbetragspflichtige und dass derartige Unterstützungen in die Zuständigkeit des Bundes und der Länder fällt und  von der Krise betroffene Notleidende durch die entsprechend vom Bund und den Ländern aufgelegten Hilfsfonds Unterstützung erhalten.
Unter Beachtung aller Ihnen übermittelten Hinweise und rechtsaufsichtlichen Stellungnahmen ist der Stadt Waren (Müritz) dringend zu empfehlen, Ihre geplanten Hilfsmaßnahmen für durch die Covid- 19 Krise in Notlage geratenen Bereiche der Privatwirtschaft nochmals mit den entsprechenden Gremien zu überdenken und zu diskutieren. …” (aus einer Mail vom 26.03.2020)

Wir haben gestern einen Härtefallfond in Höhe von 1 Mill. EURO beschlossen. 

Nun gilt es Regeln zu definieren, wofür und wie das Geld an von Härtefällen betroffene Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Waren (Müritz) ausgezahlt werden kann.Was ist in dieser Zeit ein Härtefall?

Mit der Hausaufgabe, diese Frage zu diskutieren,werden sich die Mitglieder des Hauptausschusses mit den Mitgliedern ihrer Fraktionen austauschen und bis Montag 7 Uhr ihre Meinungen an die Verwaltung mailen. Am Dienstag , den 31.03.2020 findet die nächste Hauptausschusssitzung statt.

Abendstimmung
Der Blick zum Ende der Sitzung über die Stadt und die Müritz

Und wenn Sie, werte Leserinnen und Leser eine Definition oder einfach ein Beispiel haben, was aus Ihrer Sicht in dieser Zeit ein Härtefall ist, dann schreiben Sie mir das als Kommentar. Danke.

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