Bürgermeisterwahl 2020

Nun ist diese Wahl Geschichte. Leider haben nur wenige Warenerinnen und Warener, für mich zu wenige (40,4 %), von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. 

Nach einem spannenden Wahlkampf haben sich die Wählenden für den Amtsinhaber Norbert Möller entschieden. Er wird für die nächsten 7 Jahre Chef der Verwaltung sein und damit erster Partner für die Stadtvertretung. Ich wünsche ihm für die vielfältigen Aufgaben Erfolg, viel Gesundheit und Stehvermögen.

Ich bedanke mich bei allen Kandidaten für Ihren Einsatz, für Ihre Ideen für die Entwicklung unserer Stadt. Für die Stadtvertretung sollten die geäußerten Ideen und Vorschläge Anregungen sein. Es gilt aus meiner Sicht nun diese Ideen aufzugreifen, auf Machbarkeit zu prüfen und wenn möglich, die Umsetzung in die Wege zu leiten.

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Stichwahl – aber wie?

Am 27.09.2020 ist Stichwahl um das Amt des Bürgermeisters. Aber wie kann das Wahlrecht wahrgenommen werden, wenn die Wahlbenachrichtigung schon im Papiercontainer gelandet ist?

  1. Fall: Wählen am 27.09.2020 mit dem Personalausweis im angestammten Wahllokal
  2. Fall: Wählen im Laufe dieser Woche im Briefwahllokal in der Stadtverwaltung (Zum Amtsbrink 1, Erdgeschoss) unter Vorlage des Personalausweis

Jeder Wahlberechtigte kann also sein Wahlrecht unter Vorlage seines Personalausweises wahrnehmen.

Nutzen Sie dieses Recht. In vielen Ländern werden wir um dieses Recht beneidet.

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Stichwahl am 27.09.2020

Am 27.09.2020 ist Stichwahltag. Alle wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt haben das Recht, den Bürgermeister für die nächsten 7 Jahre zu wählen. Dabei können Sie sich entscheiden zwischen dem Amtsinhaber Herrn Möller und Herrn Schnur.

Die Aufgaben eines Bürgermeisters legt der § 38 der Kommunalverfassung M-V fest. Wer diese Aufgaben in den nächsten 7 Jahren erfüllen soll, liegt in der Hand der Wählenden.

Deshalb, nutzen Sie Ihr Recht und gehen Sie am 27.09.2020 Ihren Bürgermeister wählen.

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Den Bürgermeister wählen

Am kommenden Sonntag ist Wahltag. Alle wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt haben das Recht, den Bürgermeister für die nächsten 7 Jahre zu wählen. Die Aufgaben eines Bürgermeisters legt der § 38 der Kommunalverfassung M-V fest. Wer diese Aufgaben in den nächsten 7 Jahren erfüllen soll, liegt in der Hand der Wählenden.

Deshalb, nutzen Sie Ihre Recht und gehen Sie am 13.09.2020 Ihren Bürgermeister wählen.

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Vorbereiten auf die 4. Sitzung der Stadtvertretung

Vorbereitung auf die Sitzung
Vorbereitung auf die 4. Sitzung

Am kommenden Mittwoch trifft sich die Stadtvertretung zu ihrer 4. Sitzung. Anders als in der veröffentlichten Tagesordnung wird zu Beginn eine aktuelle Stunde mit der Bezeichnung: „Aqua-Regia-Park“ auf Antrag der Fraktion FDP/MUG stattfinden.
Ein anderer TOP trägt den Titel “Aussprache zur Verletzung des Neutralitätsgebotes durch den Präsidenten der Stadtvertretung Herrn Prehn (Antrag der AfD)”. Hier werde ich zu den “Vorwürfen” der Fraktion der AFD Stellung nehmen. Meine Redebeiträge vom 09.11.2019 und vom 18.12.2019 werde ich im Anschluss an die Sitzung hier veröffentlichen.
Der Aufsichtsrat der Kur- und Tourismus GmbH wird neu bestellt.
Der Termin der Bürgermeisterwahl im September wird beschlossen. Außerdem werden die Stadtvertreter Beschlüsse zu den städtischen Preisen fassen. Diese werden im Rahmen des Jahresempfangs der Stadt am 11.01.2020 übergeben.

Es wird wieder eine spannende Sitzung mit weitreichenden Beschlüssen.

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