Die Fraktion der AFD fordert eine Entschuldigung – Wofür?

Am 09.10.2019 war ich Teilnehmer einer genehmigten Kundgebung gegen eine Veranstaltung der AFD mit dem Titel “Gegen Klimalüge und AWO-Sumpf” und am 09.11.2019 – dem Gedenktag zur Reichsprogromnacht – einer Gegenveranstaltung gegen den Landesparteitag der AFD. Damit habe ich mein Recht auf Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) und Meinungsfreiheit (Artikel 5 GG) wahr genommen.
Die Fraktion der AFD sieht einen Verstoß gegen ein “Neutralitätsgebot” für die Person, die das Amt eines Präsidenten der Stadtvertretung bekleidet.

Damit sich Leser dieses Blogs eine Meinung bilden können, verlinke ich hier

Ich sehe keinen Grund für eine Entschuldigung. Aber ich sehe viele Gründe bereit zu sein, das Grundgesetz der BRD gegen Angriffe zu verteidigen.

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