Ich könnte den Beitrag auch überschreiben mit “Lernen mit Corona”. In der SARS-Cov-2-BekämpfV der Landesregierung vom 17.03.2020 wurden im §6 Zusammenkünfte untersagt. Deshalb wurde entschieden die Ausschusssitzungen im März und April nicht durchzuführen. Dadurch entfielen 5 Ausschusssitzungen, jeweils 1 des Stadtentwicklungsausschusses, Umweltausschusses, des Kultur-, Bildung- und Sozialausschusses, des Finanz und Grundstücksausschuss und des Rechnungsprüfungsausschusses. Auch in der SARS-Cov-2-BekämpfV II vom 21.03.2020 gab es bezgl. von Zusammenkünften keine Änderung. Deshalb wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 02.04.2020 u.a. die Nutzung von Sitzungen im Umlaufverfahren diskutiert und mehrheitlich befürwortet.
Aufgrund dieser Befürwortung habe ich als Präsident der Stadtvertretung eine Sitzung im Umlaufverfahren angesetzt und in der Tagesordnung Punkte festgelegt, die aus meiner Sicht für eine Entscheidung im Umlaufverfahren geeignet sind. Auch diese wurden in der Hauptausschusssitzung am 02.04.2020 besprochen und mehrheitlich befürwortet. Die Ladung ist termingerecht erfolgt und alle Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter haben nun die Möglichkeit, abzustimmen. Abstimmen heißt diesmal die Frage zu beantworten, ob der Tagesordnungspunkt für das Umlaufverfahren geeignet erscheint UND die Entscheidung dem Beschlussvorschlag zuzustimmen, ihn abzulehnen oder sich der Stimme zu enthalten.
Dieses Verfahren eignet sich nicht für jede Entscheidung.
In der Anti-Corona-VO MV vom 17.04.2020 heißt es:
“(1) Sitzungen kommunaler Vertretungen und sonstiger kommunaler Gremien sind auf das absolut notwendige, unaufschiebbare Maß zu beschränken. …”
In der informellen Gesprächsrunde im virtuellen Raum am 21.04.2020 ging es u.a. auch um die Frage, wann wir wieder Präsenzsitzungen der Ausschüsse und der Stadtvertretung durchführen können.
Ich werde, wenn die Krisenbedingungen sich nicht dramatisch verändern und die Verordnungslage es zulässt, für die erste Dekade im Mai eine außerordentliche Stadtvertretersitzung im Umlaufverfahren einberufen, mit (bisher) nur dem Tagesordnungspunkt “Aufhebung des Grundsatzbeschlusses zur Durchführung von Sitzungen im Umlaufverfahren”.
Wenn dieser Beschluss mehrheitlich bestätigt wird, können dann die Sitzungen der Ausschüsse und der Stadtvertretung unter Beachtung der hygienischen Maßnahmen wieder in Präsenz durchgeführt werden. Dabei ist auch zu beachten, das die Vorgaben zur Personenzahl eingehalten werden. Fast alles ist dabei vorhersehbar – nur nicht die Anzahl der Pressevertreter und der Besucher.
Nach meiner Kenntnis haben sich die Fraktionen auf unterschiedlichen Wegen getroffen und die Stadtvertretersitzung im Umlaufverfahren vorbereitet. Die CDUFDP/MUG mit Telefonkonferenzen und Messenger-Gruppen, die SPD im Rathaussaal, Die Linke. in einem virtuellen Raum, die Fraktion B90/Grüne trifft sich ebenfalls im Ratssaal. Damit sind grundlegende demokratische Gepflogenheiten gegeben. Auch die Öffentlichkeit kann sich einbeziehen und zwar über die E-Mail-Domain @stadtvertretung.de. Die Adressen finden Interessierte hier: http://www.waren-mueritz.de/de/stadtpolitik-gremien/fraktionen-und-ausschuesse/
Auch die Beschlüsse im Umlaufverfahren können gelesen werden: https://ris.waren-mueritz.de/bi und damit kann auch jeder in Mail-Austausch mit “seinem” Stadtvertreter, “seiner” Stadtvertreterin treten.
“Lernen mit Corona”
Es gibt in dieser Zeit wohl kaum jemanden, der nicht lernt. Lernt auf hygienische Maßnahmen zu achten, neue technische Welten kennen lernt, bisher wenig genutzte Formen der Demokratie zu nutzen und nicht zuletzt lernt, wie man und frau eine Maske im ÖPNV, im Einzelhandel und vielleicht auch in der Öffentlichkeit trägt … Damit möglichst alle gesund bleiben.
Quelle der Verordnungen: Mecklenburg-Vorpommern COVID-19 Rechtsakte