Auch die Einwohnersprechstunde am 12.05.2020 wird eine Telefonsprechstunde

Am 12.05.2020 ist die nächste Einwohnersprechstunde geplant. Um Ansteckungsketten nicht entstehen zu lassen, findet diese Sprechstunde wieder als  Telefonsprechstunde statt. In der Zeit von 17 bis 18 Uhr werde ich Ihre Anrufe unter der Nummer 03991 732990 erwarten. Ich werde für diese Zeit 2 Telefonapparate auf die Nummer 03991 732990 schalten, damit möglichst jeder, der mich erreichen will, mich auch erreicht.

Die Telefonnummer 03991 732990 steht für Gespräche mit mir immer zur Verfügung. Da ich Zurzeit im Homeoffice arbeitet, bin ich auch gut erreichbar. Es sei denn, ich bin in einer Telefon- oder Webkonferenz. In “normalen” Zeiten erreichen Sie aber höchstwahrscheinlich nur den Anrufbeantworter. Trauen Sie sich, ich rufe bestimmt zurück.

Am 15.05.2020 in der Zeit von 17 bis 18 Uhr werden Sie nicht zum Anrufbeantworter geleitet. In dieser Zeit erwarte ich Ihren Anruf als Ersatz für die Einwohnersprechstunde in der Stadtverwaltung.

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Auch die Einwohnersprechstunde am 14.04.2020 wird eine Telefonsprechstunde

Am 14.04.2020 ist die nächste Einwohnersprechstunde geplant. Um Ansteckungsketten nicht entstehen zu lassen, findet diese Sprechstunde wieder als  Telefonsprechstunde statt. In der Zeit von 17 bis 18 Uhr werde ich Ihre Anrufe unter der Nummer 03991 732990 erwarten. Ich werde für diese Zeit 2 Telefonapparate auf die Nummer 03991 732990 schalten, damit möglichst jeder, der mich erreichen will, mich auch erreicht.

Die Telefonnummer 03991 732990 steht für Gespräche mit mir immer zur Verfügung. Da ich Zurzeit im Homeoffice arbeitet, bin ich auch gut erreichbar. Es sei denn ich bin in einer Telefon- oder Webkonferenz. In “normalen” Zeiten erreichen Sie aber höchstwahrscheinlich nur den Anrufbeantworter. Trauen Sie sich, ich rufe bestimmt zurück.

Am 14.04.2020 in der Zeit von 17 bis 18 Uhr werden Sie nicht zum Anrufbeantworter geleitet. In dieser Zeit erwarte ich Ihren Anruf als Ersatz für die Einwohnersprechstunde in der Stadtverwaltung.

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Hauptausschusssitzung am 31.03.2020 vertagt

Eigentlich wollte sich der Hauptausschuss der Warener Stadtvertretung morgen mit der Härtefallförderrichtlinie befassen und diese und das dazugehörige Antragsformular sicher auch beschließen. Die Fraktionen haben sich auf Grundlage einer sehr guten Vorarbeit durch Herrn Schnur intensiv mit der Vorlage und dem Antragsformular beschäftigt und dabei eine große Einigkeit bewiesen. Für das Antragsformular gab es auch einen Entwurf für ein Webformular.

Dann aber kamen Hinweise aus dem Rechts- und Kommunalaufsichtsamt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehen rechtliche Probleme bei der Einrichtung eines städtischen Härtefallfonds. Insbesondere monieren Sie 

  • eventuell vorliegende Mitwirkungsverbote einige Hauptausschussmitglieder. Der Hauptausschuss hat mit deutlicher Mehrheit ein Mitwirkungsverbot der Unternehmer im Hauptausschuss verneint.
  • einen Verstoß gegen das EU-Beihilferecht durch die Vergabe von Mitteln an Firmen

und

  • es wird eine rechtliche Würdigung der Zulässigkeit des geplanten Härtefallfonds für betroffenen Unternehmer der Stadt unverzüglich erwartet

Zu diesen drei Punkte muss die Verwaltung Stellung beziehen und die Beschlüsse des Hauptausschusses vom 26.03.2020 bei der Kommunalaufsicht einreichen.

Darf eine Krise das geltende Recht aushebeln? Ganz sicher nicht. Aber in Krisenzeiten sollte man das geltende Recht weitestgehend im Interesse der Unterstützung von unverschuldet in Not geratenen Menschen, Vereinen und Verbänden und Firmen auslegen.

Nicht alle durch die Krise entstandene Notstände sind durch die umfangreichen Hilfsmaßnahmen von Bund und Ländern aus meiner Sicht abgedeckt. Wo werden Eltern unterstützt bei denen Einer im Krankenhaus arbeitet und der Andere seine Überstunden und Urlaubstage (es kommen ja auch noch die KITA-Ferien) verbraucht hat? Wo findenden Studierende Unterstützung die ihr Studium ohne Bafög mit Jobs im Geringverdienst finanziert haben?

Hier will die Stadt Waren (Müritz), und ich meine hier die Stadtvertretung und die Verwaltung, unterstützen. Ich hoffe, dass die entsprechenden Beschlüsse bald gefasst werden können.     

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Der Hauptausschuss tagt in der Krise

Es war schon ein wunderlicher Anblick, der sich uns Mitgliedern des Hauptausschusses bei Betreten des Multimediasaals der Dethloffschule bot. In weitem Abstand standen die Tische, an denen jeweils eine Person platziert wurde.

Das war aber an diesem Abend auch schon der weiteste Abstand zwischen den Teilnehmern. In der Sache waren sich alle einig.

WIR WOLLEN HELFEN!

Doch wie bekommt man das als Kommune rechtskonform hin?

Das Aufsichtsgremium für die Stadt, das Rechts- und Kommunalaufsichtsamt des Landkreises, schreibt an den Bürgermeister folgendes:

“… Die vorstehend zitierten Hinweisen des Ministeriums für Inneres und Europa bekräftigen und bestätigen meine, Ihnen in meinen Stellungnahmen mit Nachdruck geäußerten rechtsaufsichtlichen Bedenken zur Zulässigkeit des geplanten Covid-19-Hilfsfonds der Stadt Waren (Müritz) bezüglich unterstützender Maßnahmen für durch die Krise in Notlage geratener Bereiche der privaten Wirtschaft etc., zu damit in Verbindung stehenden geplanten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie zu  Rückerstattungen geleisteter Ausgleichsbeträge an Ausgleichsbetragspflichtige und dass derartige Unterstützungen in die Zuständigkeit des Bundes und der Länder fällt und  von der Krise betroffene Notleidende durch die entsprechend vom Bund und den Ländern aufgelegten Hilfsfonds Unterstützung erhalten.
Unter Beachtung aller Ihnen übermittelten Hinweise und rechtsaufsichtlichen Stellungnahmen ist der Stadt Waren (Müritz) dringend zu empfehlen, Ihre geplanten Hilfsmaßnahmen für durch die Covid- 19 Krise in Notlage geratenen Bereiche der Privatwirtschaft nochmals mit den entsprechenden Gremien zu überdenken und zu diskutieren. …” (aus einer Mail vom 26.03.2020)

Wir haben gestern einen Härtefallfond in Höhe von 1 Mill. EURO beschlossen. 

Nun gilt es Regeln zu definieren, wofür und wie das Geld an von Härtefällen betroffene Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Waren (Müritz) ausgezahlt werden kann.Was ist in dieser Zeit ein Härtefall?

Mit der Hausaufgabe, diese Frage zu diskutieren,werden sich die Mitglieder des Hauptausschusses mit den Mitgliedern ihrer Fraktionen austauschen und bis Montag 7 Uhr ihre Meinungen an die Verwaltung mailen. Am Dienstag , den 31.03.2020 findet die nächste Hauptausschusssitzung statt.

Abendstimmung
Der Blick zum Ende der Sitzung über die Stadt und die Müritz

Und wenn Sie, werte Leserinnen und Leser eine Definition oder einfach ein Beispiel haben, was aus Ihrer Sicht in dieser Zeit ein Härtefall ist, dann schreiben Sie mir das als Kommentar. Danke.

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Die Fraktion der AFD fordert eine Entschuldigung – Wofür?

Am 09.10.2019 war ich Teilnehmer einer genehmigten Kundgebung gegen eine Veranstaltung der AFD mit dem Titel “Gegen Klimalüge und AWO-Sumpf” und am 09.11.2019 – dem Gedenktag zur Reichsprogromnacht – einer Gegenveranstaltung gegen den Landesparteitag der AFD. Damit habe ich mein Recht auf Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) und Meinungsfreiheit (Artikel 5 GG) wahr genommen.
Die Fraktion der AFD sieht einen Verstoß gegen ein “Neutralitätsgebot” für die Person, die das Amt eines Präsidenten der Stadtvertretung bekleidet.

Damit sich Leser dieses Blogs eine Meinung bilden können, verlinke ich hier

Ich sehe keinen Grund für eine Entschuldigung. Aber ich sehe viele Gründe bereit zu sein, das Grundgesetz der BRD gegen Angriffe zu verteidigen.

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