Die dritte Sitzung der Stadtvertretung in dieser Legislatur werde ich am 06.11.2019 um 18 Uhr im Multimediaraum der Regionalen Schule “Friedrich Dethloff” (Kirschenweg 2) eröffnen. Neben Beschlüssen zu Baumaßnahmen am Norma Markt in der Giewitzer Straße und zu Umbaumaßnahmen im “Weststadtcenter” wird es auch um die Ausweitung der Tempo 30 Gebiete in der Mozartstraße und Strelitzer Straße gehen. Mit einem Beschluss für diese Ausweitung, muss der Bürgermeister einen entsprechenden Antrag bei der Obersten Verkehrsbehörde unseres Landes stellen. Mit einer Ausweitung würde ein Teil des Lärmaktionsplans III umgesetzt.
Der Antrag der Grünen zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes u.a. durch die Einstellung eines Klimaschutzmanagers und der Reaktivierung des Klimarates wird sicher intensiv diskutiert werden. Was tut ein Klimamanager?
Bei der Hansestadt Stralsund fand ich folgendes:
“Aufgaben
Das Klimaschutzmanagement ist Ansprechpartner und Koordinator für die verschiedenen beteiligten Klima-Akteure und hat folgende Aufgaben:
- Aufbau und Leitung des Bereiches Klimaschutzmanagement in der Verwaltung
- Unterstützung der Hansestadt Stralsund bei der Erreichung der Klimaschutzziele
- Beratende Begleitung bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes
- Berichterstattung an den Projektträger Jülich
- Klimaschutzorientierte Öffentlichkeitsarbeit
- Vernetzung und Koordinierung der beteiligten Akteure
- Initialisierung von Klimaschutzprojekten
- Planung, Organisation und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen und Kampagnen
- Inhaltliche Erarbeitung methodischer Fragen und fachliche Unterstützung von Akteuren und Netzwerken
- Vertretung der Hansestadt Stralsund auf überregionalen Workshops und Fachkonferenzen”
Quelle: https://klimaschutz.stralsund.de/Klimaschutzmanager/ , letzter Besuch: 03.11.2019
Vielleicht können wir von Stralsund lernen?
Ein interessanter Antrag ist der mit dem Titel “Förderung von Auszubildenden und Schülern im Rahmen eine Umzugsbeihilfe”, gestellt durch die Fraktion FDP/MUG. Das Thema ist so komplex, dass mir die Frist von 2 Monaten für die Erarbeitung einer Satzung zu kurz ist. Hier sollte sehr gründlich der Personenkreis, die Förderhöhe und eine unbürokratische, möglichst digitale Beantragung betrachtet werden.
Einen Antrag mit aus meiner Sicht “Geschmäckle” stellt der Antrag der FDP/MUG Fraktion dar, der die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Walther-Rathenau-Straße zum Ziel hat. Dieser Antrag ist rechtlich sicher nicht zu beanstanden. Trotzdem wäre es nicht mein Stil, einen BPlan für die Bauabsichten von Mitgliedern bzw. sachkundigen Einwohnern der Stadtvertretung zu beantragen, weil sich die städtbauliche Entwicklung eines größeren Gebietes verzögert. Aber das ist meine Sicht.
Es wird als wieder spannend in dieser dritten Sitzung.