Der “Schultrojaner”

“Unsere 16 Bundesländer haben mit Rechteinhabern (Schulbuchverlage und Verwertungsgesellschaften) einen “Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” (PDF) (auf deutsch: einen Rahmenvertrag für die Verwendung urheberrechtlich geschützer Werke in Schulen) getroffen. Der aktuelle Vertrag wurde im Dezember 2010 beschlossen, ist seit Januar in Kraft, der Text steht im Netz und wäre jetzt nicht so interessant, wenn da nur nicht Paragraph 6, Absatz 4 wäre.”

Quelle und weiterlesen hier: http://netzpolitik.org/2011/der-schultrojaner-eine-neue-innovation-der-verlage/

und hier: http://netzpolitik.org/2011/update-zum-schultrojaner/

und hier: https://netzpolitik.org/2011/zweites-update-zum-schultrojaner/

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